AI Act für Agenturen – Haftung bei KI-Projekten für Kunden
Wer haftet, wenn KI-Projekte schiefgehen – Agentur oder Kunde? AI-Act-Pflichten, Haftungsrisiken und Vertragsklauseln für Web-, Marketing- und IT-Agenturen.
Sie sind Agentur und setzen KI-Tools für Ihre Kunden ein? Dann stehen Sie vor einer Frage, die der AI Act sehr klar beantwortet – aber die viele Agenturen noch nicht gestellt haben: Wer ist verantwortlich, wenn etwas schiefgeht?
Das Problem: Drei Parteien, eine KI
Ein typisches Szenario: Eine Marketing-Agentur nutzt ChatGPT, um Produktbeschreibungen für einen Online-Shop zu erstellen. Beteiligt sind:
- OpenAI – Anbieter des KI-Systems
- Die Agentur – setzt das System ein, erstellt Prompts, liefert Output
- Der Kunde – veröffentlicht die Texte unter seinem Namen
Wer ist jetzt der „Betreiber” im Sinne des AI Acts? Und wer haftet, wenn die KI-generierten Texte Fehler enthalten?
Die Rollen des AI Acts
Der AI Act definiert klare Rollen mit unterschiedlichen Pflichten:
Anbieter (Provider)
Wer das KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt. Bei den meisten Agentur-Szenarien: der Toolhersteller (OpenAI, Google, Adobe, etc.). Die schwersten Pflichten treffen den Anbieter.
Betreiber (Deployer)
Wer das KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt. Hier wird es für Agenturen interessant: Betreiber ist, wer die KI-Entscheidung verantwortet – nicht unbedingt, wer die Taste drückt.
Die Gretchenfrage für Agenturen
| Szenario | Betreiber | Warum? |
|---|---|---|
| Agentur erstellt Inhalte, Kunde gibt frei und veröffentlicht | Kunde | Kunde entscheidet über Veröffentlichung |
| Agentur betreibt Chatbot auf Kunden-Website | Kunde (primär), Agentur als Auftragsverarbeiter | Chatbot läuft im Namen des Kunden |
| Agentur nutzt KI-Tool intern für Analyse | Agentur | Agentur verantwortet den Einsatz |
| Agentur verkauft eigenes KI-Produkt | Agentur wird zum Anbieter | Eigenes System = Anbieter-Pflichten |
Wo Agenturen in die Pflicht kommen
Auch wenn der Kunde formal Betreiber ist, haben Agenturen eigene Pflichten:
1. KI-Kompetenz (Art. 4) – gilt seit Februar 2025
Ihr Team muss verstehen, was es mit KI tut. Das betrifft jeden Mitarbeiter, der KI-Tools bedient – egal ob für interne Zwecke oder Kundenprojekte.
2. Transparenz (Art. 50) – ab August 2026
Wenn Sie KI-generierte Inhalte für Kunden erstellen, müssen diese als solche erkennbar sein. Das betrifft:
- Texte: Kennzeichnungspflicht bei Veröffentlichung
- Bilder: Maschinenlesbare Markierung (C2PA-Standard)
- Chatbots: User muss wissen, dass er mit KI spricht
Wer die Kennzeichnung vornimmt, ist Verhandlungssache – aber irgendjemand muss es tun.
3. Sorgfaltspflichten bei Hochrisiko-KI
Setzt Ihre Agentur KI in Hochrisiko-Bereichen ein (z.B. Recruiting-Tools, Bonitätsprüfung, Gesundheits-Apps), gelten erweiterte Pflichten:
- Menschliche Aufsicht sicherstellen
- Eingabedaten auf Qualität und Bias prüfen
- Nutzung dokumentieren und Logs aufbewahren
Was in Ihren Vertrag gehört
Der AI Act verteilt Pflichten – aber Ihr Vertrag kann regeln, wer sie operativ erfüllt. Fünf Klauseln, die jetzt in Agenturverträge gehören:
Klausel 1: KI-Einsatz offenlegen
„Die Agentur setzt zur Leistungserbringung folgende KI-Systeme ein: [Liste]. Der Auftraggeber wird über Änderungen informiert.”
Kein Kunde will aus der Presse erfahren, dass seine Produkttexte von ChatGPT stammen.
Klausel 2: Rollen nach AI Act definieren
„Der Auftraggeber ist Betreiber im Sinne des AI Acts. Die Agentur unterstützt bei der Erfüllung der Betreiberpflichten gemäß Anlage X.”
Klausel 3: Transparenzpflichten zuweisen
„Die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte obliegt dem Auftraggeber / wird von der Agentur vorgenommen (Wahl).”
Klausel 4: Haftungsverteilung
„Die Agentur haftet für die korrekte Anwendung der KI-Tools. Für die inhaltliche Freigabe und Veröffentlichung haftet der Auftraggeber.”
Klausel 5: Dokumentationspflicht
„Die Agentur dokumentiert den KI-Einsatz und stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die für dessen Compliance erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.”
Typische Agentur-Szenarien und ihre Pflichten
Web-Agentur: KI-Chatbot für Kunden-Website
- Betreiber: Kunde (Chatbot läuft in seinem Namen)
- Agentur-Pflicht: Transparenz sicherstellen (Chatbot muss als KI erkennbar sein), technische Dokumentation liefern
- Bei Hochrisiko: Falls der Chatbot in sensiblen Bereichen eingesetzt wird (z.B. Gesundheitsberatung) → erweiterte Pflichten prüfen
Marketing-Agentur: KI-generierte Kampagnen
- Betreiber: Kunde (veröffentlicht unter eigenem Namen)
- Agentur-Pflicht: KI-Einsatz offenlegen, Kennzeichnungsbedarf klären
- Haftungsfalle: Wenn die Agentur KI-Bilder ohne C2PA-Markierung liefert und der Kunde sie veröffentlicht, kann beiden ein Transparenzverstoß vorgeworfen werden
IT-Agentur: Eigene KI-Lösung für Kunden
- Achtung: Hier wird die Agentur zum Anbieter im Sinne des AI Acts
- Pflichten: Risikoklassifizierung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung (bei Hochrisiko)
- Empfehlung: Holen Sie sich rechtliche Beratung, bevor Sie ein eigenes KI-Produkt auf den Markt bringen
Die Chance für Agenturen
Der AI Act ist nicht nur Pflicht – er ist auch ein Differenzierungsmerkmal. Agenturen, die KI-Compliance verstehen, können ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten:
- “AI-Act-konforme Inhalte” als Leistungsbaustein
- Compliance-Beratung als Upsell (kein Rechtsrat, aber operatives Know-how)
- Dokumentation und Transparenz als Standard in jedem Projekt
Kunden werden danach fragen. Besser, Sie haben die Antwort schon parat.
Checkliste für Agenturen
- KI-Inventar erstellen: Welche Tools nutzen wir intern und für Kunden?
- Team schulen (Art. 4 gilt bereits!)
- Verträge prüfen: KI-Klauseln ergänzen
- Transparenz-Workflow definieren: Wer kennzeichnet was?
- Bei Hochrisiko-Einsatz: Pflichten im Detail prüfen
- Kunden proaktiv informieren – baut Vertrauen auf
Fazit
Agenturen stehen beim AI Act an einer Schnittstelle: Sie sind selten der formale Betreiber, aber fast immer operativ beteiligt. Das bedeutet eigene Pflichten (KI-Kompetenz, Transparenz) und vertragliche Verantwortung gegenüber Kunden.
Wer sich jetzt vorbereitet, hat einen Wettbewerbsvorteil. Wer wartet, riskiert Haftung und Kundenvertrauen.
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