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AI Act für Agenturen – Haftung bei KI-Projekten für Kunden

Wer haftet, wenn KI-Projekte schiefgehen – Agentur oder Kunde? AI-Act-Pflichten, Haftungsrisiken und Vertragsklauseln für Web-, Marketing- und IT-Agenturen.

eu-konform.ai Redaktion · · 8 Min. Lesezeit

Sie sind Agentur und setzen KI-Tools für Ihre Kunden ein? Dann stehen Sie vor einer Frage, die der AI Act sehr klar beantwortet – aber die viele Agenturen noch nicht gestellt haben: Wer ist verantwortlich, wenn etwas schiefgeht?

Das Problem: Drei Parteien, eine KI

Ein typisches Szenario: Eine Marketing-Agentur nutzt ChatGPT, um Produktbeschreibungen für einen Online-Shop zu erstellen. Beteiligt sind:

  1. OpenAI – Anbieter des KI-Systems
  2. Die Agentur – setzt das System ein, erstellt Prompts, liefert Output
  3. Der Kunde – veröffentlicht die Texte unter seinem Namen

Wer ist jetzt der „Betreiber” im Sinne des AI Acts? Und wer haftet, wenn die KI-generierten Texte Fehler enthalten?

Die Rollen des AI Acts

Der AI Act definiert klare Rollen mit unterschiedlichen Pflichten:

Anbieter (Provider)

Wer das KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt. Bei den meisten Agentur-Szenarien: der Toolhersteller (OpenAI, Google, Adobe, etc.). Die schwersten Pflichten treffen den Anbieter.

Betreiber (Deployer)

Wer das KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt. Hier wird es für Agenturen interessant: Betreiber ist, wer die KI-Entscheidung verantwortet – nicht unbedingt, wer die Taste drückt.

Die Gretchenfrage für Agenturen

SzenarioBetreiberWarum?
Agentur erstellt Inhalte, Kunde gibt frei und veröffentlichtKundeKunde entscheidet über Veröffentlichung
Agentur betreibt Chatbot auf Kunden-WebsiteKunde (primär), Agentur als AuftragsverarbeiterChatbot läuft im Namen des Kunden
Agentur nutzt KI-Tool intern für AnalyseAgenturAgentur verantwortet den Einsatz
Agentur verkauft eigenes KI-ProduktAgentur wird zum AnbieterEigenes System = Anbieter-Pflichten

Wo Agenturen in die Pflicht kommen

Auch wenn der Kunde formal Betreiber ist, haben Agenturen eigene Pflichten:

1. KI-Kompetenz (Art. 4) – gilt seit Februar 2025

Ihr Team muss verstehen, was es mit KI tut. Das betrifft jeden Mitarbeiter, der KI-Tools bedient – egal ob für interne Zwecke oder Kundenprojekte.

2. Transparenz (Art. 50) – ab August 2026

Wenn Sie KI-generierte Inhalte für Kunden erstellen, müssen diese als solche erkennbar sein. Das betrifft:

  • Texte: Kennzeichnungspflicht bei Veröffentlichung
  • Bilder: Maschinenlesbare Markierung (C2PA-Standard)
  • Chatbots: User muss wissen, dass er mit KI spricht

Wer die Kennzeichnung vornimmt, ist Verhandlungssache – aber irgendjemand muss es tun.

3. Sorgfaltspflichten bei Hochrisiko-KI

Setzt Ihre Agentur KI in Hochrisiko-Bereichen ein (z.B. Recruiting-Tools, Bonitätsprüfung, Gesundheits-Apps), gelten erweiterte Pflichten:

  • Menschliche Aufsicht sicherstellen
  • Eingabedaten auf Qualität und Bias prüfen
  • Nutzung dokumentieren und Logs aufbewahren

Was in Ihren Vertrag gehört

Der AI Act verteilt Pflichten – aber Ihr Vertrag kann regeln, wer sie operativ erfüllt. Fünf Klauseln, die jetzt in Agenturverträge gehören:

Klausel 1: KI-Einsatz offenlegen

„Die Agentur setzt zur Leistungserbringung folgende KI-Systeme ein: [Liste]. Der Auftraggeber wird über Änderungen informiert.”

Kein Kunde will aus der Presse erfahren, dass seine Produkttexte von ChatGPT stammen.

Klausel 2: Rollen nach AI Act definieren

„Der Auftraggeber ist Betreiber im Sinne des AI Acts. Die Agentur unterstützt bei der Erfüllung der Betreiberpflichten gemäß Anlage X.”

Klausel 3: Transparenzpflichten zuweisen

„Die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte obliegt dem Auftraggeber / wird von der Agentur vorgenommen (Wahl).”

Klausel 4: Haftungsverteilung

„Die Agentur haftet für die korrekte Anwendung der KI-Tools. Für die inhaltliche Freigabe und Veröffentlichung haftet der Auftraggeber.”

Klausel 5: Dokumentationspflicht

„Die Agentur dokumentiert den KI-Einsatz und stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die für dessen Compliance erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.”

Typische Agentur-Szenarien und ihre Pflichten

Web-Agentur: KI-Chatbot für Kunden-Website

  • Betreiber: Kunde (Chatbot läuft in seinem Namen)
  • Agentur-Pflicht: Transparenz sicherstellen (Chatbot muss als KI erkennbar sein), technische Dokumentation liefern
  • Bei Hochrisiko: Falls der Chatbot in sensiblen Bereichen eingesetzt wird (z.B. Gesundheitsberatung) → erweiterte Pflichten prüfen

Marketing-Agentur: KI-generierte Kampagnen

  • Betreiber: Kunde (veröffentlicht unter eigenem Namen)
  • Agentur-Pflicht: KI-Einsatz offenlegen, Kennzeichnungsbedarf klären
  • Haftungsfalle: Wenn die Agentur KI-Bilder ohne C2PA-Markierung liefert und der Kunde sie veröffentlicht, kann beiden ein Transparenzverstoß vorgeworfen werden

IT-Agentur: Eigene KI-Lösung für Kunden

  • Achtung: Hier wird die Agentur zum Anbieter im Sinne des AI Acts
  • Pflichten: Risikoklassifizierung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung (bei Hochrisiko)
  • Empfehlung: Holen Sie sich rechtliche Beratung, bevor Sie ein eigenes KI-Produkt auf den Markt bringen

Die Chance für Agenturen

Der AI Act ist nicht nur Pflicht – er ist auch ein Differenzierungsmerkmal. Agenturen, die KI-Compliance verstehen, können ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten:

  • “AI-Act-konforme Inhalte” als Leistungsbaustein
  • Compliance-Beratung als Upsell (kein Rechtsrat, aber operatives Know-how)
  • Dokumentation und Transparenz als Standard in jedem Projekt

Kunden werden danach fragen. Besser, Sie haben die Antwort schon parat.

Checkliste für Agenturen

  • KI-Inventar erstellen: Welche Tools nutzen wir intern und für Kunden?
  • Team schulen (Art. 4 gilt bereits!)
  • Verträge prüfen: KI-Klauseln ergänzen
  • Transparenz-Workflow definieren: Wer kennzeichnet was?
  • Bei Hochrisiko-Einsatz: Pflichten im Detail prüfen
  • Kunden proaktiv informieren – baut Vertrauen auf

Fazit

Agenturen stehen beim AI Act an einer Schnittstelle: Sie sind selten der formale Betreiber, aber fast immer operativ beteiligt. Das bedeutet eigene Pflichten (KI-Kompetenz, Transparenz) und vertragliche Verantwortung gegenüber Kunden.

Wer sich jetzt vorbereitet, hat einen Wettbewerbsvorteil. Wer wartet, riskiert Haftung und Kundenvertrauen.

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