AI Act für Agenturen – Haftung bei KI-Projekten für Kunden
Wer haftet, wenn KI-Projekte schiefgehen – Agentur oder Kunde? AI-Act-Pflichten, Haftungsrisiken und Vertragsklauseln für Web-, Marketing- und IT-Agenturen.
Sie sind Agentur und setzen KI-Tools für Ihre Kunden ein? Dann stehen Sie vor einer Frage, die der AI Act sehr klar beantwortet – aber die viele Agenturen noch nicht gestellt haben: Wer ist verantwortlich, wenn etwas schiefgeht?
Das Problem: Drei Parteien, eine KI
Ein typisches Szenario: Eine Marketing-Agentur nutzt ChatGPT, um Produktbeschreibungen für einen Online-Shop zu erstellen. Beteiligt sind:
- OpenAI – Anbieter des KI-Systems
- Die Agentur – setzt das System ein, erstellt Prompts, liefert Output
- Der Kunde – veröffentlicht die Texte unter seinem Namen
Wer ist jetzt der „Betreiber“ im Sinne des AI Acts? Und wer haftet, wenn die KI-generierten Texte Fehler enthalten?
Die Rollen des AI Acts
Der AI Act definiert klare Rollen mit unterschiedlichen Pflichten:
Anbieter (Provider)
Wer das KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt. Bei den meisten Agentur-Szenarien: der Toolhersteller (OpenAI, Google, Adobe, etc.). Die schwersten Pflichten treffen den Anbieter.
Betreiber (Deployer)
Wer das KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt. Hier wird es für Agenturen interessant: Betreiber ist, wer die KI-Entscheidung verantwortet – nicht unbedingt, wer die Taste drückt.
Die Gretchenfrage für Agenturen
| Szenario | Betreiber | Warum? |
|---|---|---|
| Agentur erstellt Inhalte, Kunde gibt frei und veröffentlicht | Kunde | Kunde entscheidet über Veröffentlichung |
| Agentur betreibt Chatbot auf Kunden-Website | Kunde (primär), Agentur als Auftragsverarbeiter | Chatbot läuft im Namen des Kunden |
| Agentur nutzt KI-Tool intern für Analyse | Agentur | Agentur verantwortet den Einsatz |
| Agentur verkauft eigenes KI-Produkt | Agentur wird zum Anbieter | Eigenes System = Anbieter-Pflichten |
Wo Agenturen in die Pflicht kommen
Auch wenn der Kunde formal Betreiber ist, haben Agenturen eigene Pflichten:
1. KI-Kompetenz (Art. 4) – Pflicht seit Februar 2025
Ihr Team muss verstehen, was es mit KI tut. Update Juli 2026 – Digital Omnibus in Kraft: Mit der VO (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27.07.2026) wurde Art. 4 abgeschwächt, bleibt aber eine Pflicht: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz Ihres Personals zu fördern – ein bestimmtes Kompetenzniveau jedes Einzelnen müssen Sie nicht mehr garantieren. Das betrifft jeden Mitarbeiter, der KI-Tools bedient – egal ob für interne Zwecke oder Kundenprojekte.
2. Transparenz (Art. 50) – seit August 2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Wenn Sie KI-generierte Inhalte für Kunden erstellen, müssen diese in bestimmten Fällen als solche erkennbar sein:
- Texte: Offenlegungspflicht, wenn KI-Texte veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren – es sei denn, ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung
- Bilder, Audio, Video: Deepfakes (realistisch wirkende Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen) müssen vom Betreiber offengelegt werden. Die maschinenlesbare Markierung (etwa nach C2PA) ist dagegen Pflicht des Tool-Anbieters
- Chatbots: User muss wissen, dass er mit KI spricht – sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist
Wer die Kennzeichnung vornimmt, ist Verhandlungssache – aber irgendjemand muss es tun.
3. Sorgfaltspflichten bei Hochrisiko-KI – ab Dezember 2027
Setzt Ihre Agentur KI in Hochrisiko-Bereichen ein (z.B. Recruiting-Tools, Bonitätsprüfung), gelten ab dem 2. Dezember 2027 erweiterte Pflichten (für KI in regulierten Produkten wie Medizinprodukten ab dem 2. August 2028):
- Menschliche Aufsicht sicherstellen
- Eingabedaten auf Qualität und Bias prüfen
- Nutzung dokumentieren und Logs aufbewahren
Was in Ihren Vertrag gehört
Der AI Act verteilt Pflichten – aber Ihr Vertrag kann regeln, wer sie operativ erfüllt. Fünf Klauseln, die jetzt in Agenturverträge gehören:
Klausel 1: KI-Einsatz offenlegen
„Die Agentur setzt zur Leistungserbringung folgende KI-Systeme ein: [Liste]. Der Auftraggeber wird über Änderungen informiert.“
Kein Kunde will aus der Presse erfahren, dass seine Produkttexte von ChatGPT stammen.
Klausel 2: Rollen nach AI Act definieren
„Der Auftraggeber ist Betreiber im Sinne des AI Acts. Die Agentur unterstützt bei der Erfüllung der Betreiberpflichten gemäß Anlage X.“
Klausel 3: Transparenzpflichten zuweisen
„Die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte obliegt dem Auftraggeber / wird von der Agentur vorgenommen (Wahl).“
Klausel 4: Haftungsverteilung
„Die Agentur haftet für die korrekte Anwendung der KI-Tools. Für die inhaltliche Freigabe und Veröffentlichung haftet der Auftraggeber.“
Klausel 5: Dokumentationspflicht
„Die Agentur dokumentiert den KI-Einsatz und stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die für dessen Compliance erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.“
Typische Agentur-Szenarien und ihre Pflichten
Web-Agentur: KI-Chatbot für Kunden-Website
- Betreiber: Kunde (Chatbot läuft in seinem Namen)
- Agentur-Pflicht: Transparenz sicherstellen (Chatbot muss als KI erkennbar sein), technische Dokumentation liefern
- Bei Hochrisiko: Falls der Chatbot in sensiblen Bereichen eingesetzt wird (z.B. Gesundheitsberatung) → erweiterte Pflichten prüfen
Marketing-Agentur: KI-generierte Kampagnen
- Betreiber: Kunde (veröffentlicht unter eigenem Namen)
- Agentur-Pflicht: KI-Einsatz offenlegen, Kennzeichnungsbedarf klären
- Haftungsfalle: Liefert die Agentur Deepfake-Bilder oder -Videos ohne Hinweis auf die KI-Erzeugung und der Kunde veröffentlicht sie ohne Offenlegung, droht ein Transparenzverstoß – und ohne klare Vertragsregel der Streit, wer ihn zu verantworten hat
IT-Agentur: Eigene KI-Lösung für Kunden
- Achtung: Hier wird die Agentur zum Anbieter im Sinne des AI Acts
- Pflichten: Risikoklassifizierung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung (bei Hochrisiko)
- Empfehlung: Holen Sie sich rechtliche Beratung, bevor Sie ein eigenes KI-Produkt auf den Markt bringen
Die Chance für Agenturen
Der AI Act ist nicht nur Pflicht – er ist auch ein Differenzierungsmerkmal. Agenturen, die KI-Compliance verstehen, können ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten:
- „AI-Act-konforme Inhalte“ als Leistungsbaustein
- Compliance-Beratung als Upsell (kein Rechtsrat, aber operatives Know-how)
- Dokumentation und Transparenz als Standard in jedem Projekt
Kunden werden danach fragen. Besser, Sie haben die Antwort schon parat.
Checkliste für Agenturen
- KI-Inventar erstellen: Welche Tools nutzen wir intern und für Kunden?
- Team schulen (Art. 4: Pflicht zu Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz)
- Verträge prüfen: KI-Klauseln ergänzen
- Transparenz-Workflow definieren: Wer kennzeichnet was?
- Bei Hochrisiko-Einsatz: Pflichten im Detail prüfen
- Kunden proaktiv informieren – baut Vertrauen auf
Der erste Punkt dieser Liste, das Inventar, ist zugleich der aufwendigste. Wer die eingesetzten Tools erfassen und einordnen will, ohne eine eigene Tabelle zu pflegen, kann das in vier Schritten zur Dokumentation tun.
Fazit
Agenturen stehen beim AI Act an einer Schnittstelle: Sie sind selten der formale Betreiber, aber fast immer operativ beteiligt. Das bedeutet eigene Pflichten (KI-Kompetenz, Transparenz) und vertragliche Verantwortung gegenüber Kunden.
Wer sich jetzt vorbereitet, hat einen Wettbewerbsvorteil. Wer wartet, riskiert Haftung und Kundenvertrauen.
Vom Lesen zum Nachweis
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