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AI Act und ChatGPT – Was Unternehmen bei GPAI beachten müssen

Sie nutzen ChatGPT, Gemini oder Claude? General Purpose AI hat eigene Regeln im AI Act. Was für GPAI-Nutzer gilt – Klartext ohne Juristendeutsch.

eu-konform.ai Redaktion · · 7 Min. Lesezeit

ChatGPT, Gemini, Claude, Llama, Mistral – die großen Sprachmodelle sind in Millionen Unternehmen im Einsatz. Der AI Act hat dafür eine eigene Kategorie geschaffen: General Purpose AI (GPAI) – und eigene Regeln.

Aber hier kommt die gute Nachricht vorweg: Die meisten GPAI-Pflichten treffen den Anbieter (OpenAI, Google, etc.), nicht Sie als Unternehmen.

Was ist GPAI?

General Purpose AI-Modelle sind KI-Modelle, die:

  • Für eine breite Palette von Aufgaben geeignet sind (nicht nur einen Zweck)
  • Auf großen Datenmengen trainiert wurden
  • In verschiedene Produkte und Dienste integriert werden können

Die bekanntesten Beispiele:

ModellAnbieterTyp
GPT-4 / ChatGPTOpenAIText, Bild, Code
GeminiGoogleMultimodal
ClaudeAnthropicText, Code
LlamaMetaText (Open Weight)
MistralMistral AIText
CopilotMicrosoft/OpenAICode, Office-Integration

Zwei Stufen: GPAI und GPAI mit systemischem Risiko

Der AI Act unterscheidet bei GPAI zwei Stufen:

Stufe 1: Alle GPAI-Modelle (Art. 53)

Pflichten für Anbieter (nicht Betreiber):

  • Technische Dokumentation erstellen und aktuell halten
  • Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen (damit die ihre Pflichten erfüllen können)
  • Urheberrechtspolitik veröffentlichen (Copyright-Compliance)
  • EU-Urheberrecht einhalten (Opt-out-Mechanismus für Rechteinhaber)
  • Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen (Template der EU-Kommission)

Stufe 2: GPAI mit systemischem Risiko (Art. 55)

Zusätzliche Pflichten bei besonders mächtigen Modellen (Schwelle: 10^25 FLOPs Trainingsrechenleistung oder Einzelfallbewertung):

  • Modellbewertung durchführen (Red Teaming, Adversarial Testing)
  • Systemische Risiken identifizieren und mindern
  • Schwerwiegende Vorfälle melden (an EU AI Office)
  • Cybersicherheitsschutz sicherstellen

Aktuell betrifft Stufe 2 eine Handvoll Modelle: GPT-4, Gemini Ultra und vergleichbare. Das AI Office führt eine öffentliche Liste.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie ChatGPT, Copilot, Claude oder ähnliche GPAI-Dienste nutzen (nicht entwickeln), sind Sie Betreiber – nicht Anbieter. Die GPAI-spezifischen Pflichten (Art. 51-55) treffen Sie nicht direkt.

Aber: Als Betreiber haben Sie trotzdem Pflichten, die sich aus dem Einsatzzweck ergeben:

Transparenzpflichten (Art. 50)

  • KI-generierte Inhalte kennzeichnen
  • Chatbots als KI erkennbar machen
  • Deepfakes markieren

KI-Kompetenz (Art. 4) – Empfehlung

  • Team sollte verstehen, was GPAI kann und was nicht
  • Grenzen der Technologie kennen (Halluzinationen, Bias)

Hochrisiko durch Einsatzzweck

Wenn Sie GPAI in einem Hochrisiko-Bereich einsetzen (z.B. ChatGPT für Bewerber-Screening), werden Sie zum Betreiber eines Hochrisiko-Systems – mit allen Pflichten.

5 Praxis-Szenarien

Szenario 1: ChatGPT für Marketing-Texte

  • Ihre Rolle: Betreiber (Minimal Risk / Limited Risk)
  • Pflicht: KI-generierte Texte bei Veröffentlichung kennzeichnen
  • GPAI-Pflichten: Treffen OpenAI, nicht Sie
  • Aufwand: Gering – Transparenzhinweis ergänzen

Szenario 2: Copilot in Microsoft 365

  • Ihre Rolle: Betreiber (Minimal Risk)
  • Empfohlen: Team schulen (Art. 4 – Best Practice), intern dokumentieren
  • Besonderheit: Microsoft ist Anbieter, GPAI-Pflichten liegen bei Microsoft/OpenAI
  • Aufwand: Minimal – KI-Richtlinie erstellen

Szenario 3: Claude API für eigenes Produkt

  • Ihre Rolle: Anbieter eines nachgelagerten Systems
  • Pflicht: Hängt von Ihrem Einsatzzweck ab. Wenn Ihr Produkt Hochrisiko ist → volle Hochrisiko-Pflichten für Sie als Anbieter
  • GPAI-Info: Anthropic muss Ihnen technische Dokumentation bereitstellen (Art. 53), damit Sie Ihre Pflichten erfüllen können
  • Aufwand: Hoch – Sie werden zum regulierten Anbieter

Szenario 4: Open-Source-Modell (Llama) self-hosted

  • Ihre Rolle: Kann zum Anbieter werden, wenn Sie das Modell wesentlich verändern oder unter eigener Marke anbieten
  • GPAI-Pflichten: Open-Source-Modelle haben erleichterte Dokumentationspflichten (Art. 53 Abs. 2) – aber Hochrisiko/Verbote/Transparenz gelten voll
  • Aufwand: Mittel bis hoch – abhängig von Einsatz und Änderungen

Szenario 5: ChatGPT für Bewerber-Vorauswahl

  • Ihre Rolle: Betreiber eines Hochrisiko-Systems (Annex III: Beschäftigung)
  • Pflicht: Menschliche Aufsicht, Dokumentation, Eingabedaten prüfen, Bias-Monitoring
  • Achtung: Dass OpenAI GPAI-Pflichten erfüllt, entbindet Sie nicht von Ihren Betreiber-Pflichten
  • Aufwand: Hoch – vollständiges Compliance-Programm nötig

Häufige Missverständnisse

”OpenAI kümmert sich um Compliance, ich muss nichts tun”

Falsch. OpenAI erfüllt die Anbieter-Pflichten. Ihre Betreiber-Pflichten (Transparenz, Hochrisiko, Schulung) bleiben bei Ihnen.

”ChatGPT ist doch kein Hochrisiko-System”

ChatGPT als Produkt hat keine feste Risikoklasse. Die Klasse ergibt sich aus Ihrem Einsatzzweck. Internes Brainstorming → Minimal Risk. Bewerberauswahl → Hochrisiko.

”Ich nutze die API, also bin ich kein Betreiber”

API-Nutzung ändert nichts an Ihrer Rolle. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, ist Betreiber – egal ob über Web-Interface, API oder SDK.

”GPAI-Regeln gelten erst ab August 2027”

Teilweise richtig: Für GPAI-Modelle, die vor August 2025 auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis August 2027. Aber Art. 5 (Verbote) gelten jetzt schon, Art. 4 (KI-Kompetenz) ist eine Empfehlung (Digital Omnibus), und Art. 50 (Transparenz) ab August 2026.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. KI-Inventar: Welche GPAI-Dienste nutzen Sie? (ChatGPT, Copilot, Claude, etc.)
  2. Einsatzzweck prüfen: Fallen Einsätze in Hochrisiko-Bereiche?
  3. Transparenz vorbereiten: Wo müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?
  4. Team schulen: Art. 4 empfiehlt KI-Kompetenz (Best Practice, nicht bußgeldbewehrt)
  5. Verträge prüfen: Stellen Ihre GPAI-Anbieter die nötigen Informationen bereit?

Fazit

GPAI ist die dominante KI-Technologie in Unternehmen – und der AI Act hat das berücksichtigt. Die schwersten Pflichten treffen die Anbieter (OpenAI, Google & Co.), nicht die Nutzer. Aber als Betreiber müssen Sie Transparenz sicherstellen, Ihr Team schulen und bei Hochrisiko-Einsatz die vollen Betreiber-Pflichten erfüllen.

Die gute Nachricht: Für die meisten KMUs, die GPAI als Werkzeug nutzen (nicht als Produkt einbauen), bleibt der Aufwand überschaubar.

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