Die 4 KI-Risikoklassen des AI Acts – Vergleich mit Praxisbeispielen
Verboten, Hochrisiko, Limited Risk oder Minimal? Die 4 Risikoklassen des AI Acts im Vergleich – mit konkreten Beispielen aus dem Unternehmensalltag.
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Von dieser Einteilung hängt alles ab: welche Pflichten Sie haben, wie viel Dokumentation nötig ist und ob Sie das System überhaupt einsetzen dürfen.
Das Problem: Die Grenzen sind nicht immer offensichtlich. Derselbe KI-Dienst kann je nach Einsatzzweck in unterschiedliche Klassen fallen. Dieser Artikel macht die Unterschiede greifbar.
Die vier Risikoklassen im Überblick
| Klasse | Pflichten | Beispiele |
|---|---|---|
| Verboten (Art. 5) | Einsatz untersagt (seit Februar 2025) | Social Scoring, manipulative KI |
| Hochrisiko (Art. 6 + Annex I/III) | Umfangreiche Pflichten (Annex III ab 2. Dezember 2027, Annex I ab 2. August 2028) | Recruiting-KI, Kreditwürdigkeit |
| Limited Risk (Art. 50) | Transparenzpflichten (seit 2. August 2026) | Chatbots, Deepfakes, KI-Texte |
| Minimal Risk | Keine speziellen Pflichten | Spam-Filter, Empfehlungen, Übersetzung |
Klasse 1: Verbotene KI-Praktiken
Seit dem 2. Februar 2025 sind unter anderem diese KI-Anwendungen in der EU verboten:
- Social Scoring: Bewertung von Personen basierend auf Sozialverhalten oder persönlichen Eigenschaften, wenn dies zu ungerechtfertigter Benachteiligung führt
- Unterschwellige Manipulation: KI-Systeme, die menschliches Verhalten unbewusst beeinflussen und dabei Schaden verursachen können
- Ausnutzen von Schwächen: KI, die gezielt Alter, Behinderung oder soziale Lage ausnutzt
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum zu Strafverfolgungszwecken (mit engen Ausnahmen)
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (Ausnahme: medizinische oder sicherheitsrelevante Gründe)
- Biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen (Ethnie, politische Einstellung, sexuelle Orientierung)
Ab dem 2. Dezember 2026 kommen durch den Digital Omnibus (in Kraft seit 27. Juli 2026) zwei weitere Verbote hinzu: KI-Systeme für nicht einvernehmliche intime Deepfakes („Nudify-Apps“) und für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Praxis-Check: Bin ich betroffen?
Die meisten Unternehmen setzen keine verbotenen KI-Systeme ein. Aber Vorsicht bei:
- Mitarbeiterüberwachung: KI-gestützte Stimmungsanalyse in Video-Calls → verboten (Emotionserkennung am Arbeitsplatz)
- Kundenbewertung: Wenn Ihr CRM Kunden automatisch nach „Zuverlässigkeit“ scored und das zu unterschiedlicher Behandlung führt → Grauzone, prüfen lassen
- Personalisierte Werbung: Recommendation Engines sind erlaubt, manipulative Dark Patterns mit KI-Unterstützung nicht
Klasse 2: Hochrisiko-KI
Die umfangreichsten Pflichten treffen Hochrisiko-Systeme. Sie gelten nach dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 (Annex III) bzw. dem 2. August 2028 (KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte nach Annex I, z. B. Medizinprodukte). Für die meisten Unternehmen relevant ist Annex III: Ein KI-System ist Hochrisiko, wenn es in einem der 8 Bereiche des Annex III eingesetzt wird:
- Biometrie – Gesichtserkennung, Emotionserkennung (soweit nicht verboten)
- Kritische Infrastruktur – Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation
- Bildung – Prüfungsbewertung, Zulassungsentscheidungen
- Beschäftigung – Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Kündigungsentscheidungen
- Wesentliche private und öffentliche Dienste – Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit, Lebens- und Krankenversicherung
- Strafverfolgung – Risikobewertung, Profiling
- Migration – Asylverfahren, Grenzkontrolle
- Justiz – Rechtsanwendung, Rechtsprechung
Was bedeutet das konkret?
| Pflicht | Was Sie tun müssen |
|---|---|
| Risikomanagementsystem | Risiken identifizieren, bewerten, minimieren – dokumentiert |
| Daten-Governance | Trainingsdaten müssen relevant, hinreichend repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei sein |
| Technische Dokumentation | Systemarchitektur, Trainingsmethoden, Leistungsmetriken |
| Aufzeichnungspflichten | Automatische Logging-Funktion |
| Transparenz | Gebrauchsanweisung für Betreiber |
| Menschliche Aufsicht | Mensch muss KI-Entscheidungen überprüfen und übersteuern können |
| Genauigkeit und Robustheit | System muss zuverlässig und gegen Manipulation geschützt sein |
Häufige Hochrisiko-Fälle in KMUs
- Recruiting-Software mit KI-gestütztem Bewerber-Screening → Hochrisiko (Annex III, Punkt 4)
- Bonitätsprüfung von Kunden → Hochrisiko (Annex III, Punkt 5)
- KI als Sicherheitsbauteil im Betrieb kritischer Infrastruktur (z. B. Netzsteuerung) → Hochrisiko (Annex III, Punkt 2); reine Effizienz- oder Qualitätsoptimierung ohne Sicherheitsfunktion in der Regel nicht
Die Ausnahme: Art. 6 Abs. 3
Nicht jedes System in einem Annex-III-Bereich ist automatisch Hochrisiko. Ausgenommen sind Systeme, die:
- Nur eine enge Verfahrensaufgabe erfüllen (z.B. Dokumente sortieren)
- Ein Ergebnis verbessern, das ein Mensch bereits erstellt hat
- Nur Entscheidungsmuster oder Abweichungen erkennen, ohne die menschliche Bewertung ohne Überprüfung zu ersetzen oder zu beeinflussen
- Nur vorbereitende Schritte für eine Bewertung ausführen
Achtung: Systeme, die ein Profiling natürlicher Personen vornehmen, sind immer Hochrisiko. Wer sich auf die Ausnahme beruft, muss das vor dem Inverkehrbringen dokumentieren und das System trotzdem (mit vereinfachten Angaben) in der EU-Datenbank registrieren.
Beispiel: Eine KI, die in einer HR-Abteilung Lebensläufe nach Format sortiert (nicht bewertet), wäre wahrscheinlich nicht Hochrisiko. Eine KI, die Bewerber nach Eignung rankt, schon.
Klasse 3: Limited Risk (Transparenzpflichten)
Die meisten KMUs landen hier. Limited Risk betrifft KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Die Pflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026:
Chatbots und virtuelle Assistenten
- Pflicht: User muss wissen, dass er mit einer KI spricht
- Umsetzung: Klarer Hinweis wie „Dieser Chat wird von einer KI beantwortet“
KI-generierte Texte, Bilder, Audio, Video
- Pflicht für Anbieter generativer Systeme: Ausgaben müssen maschinenlesbar als KI-generiert markiert sein (z. B. per Wasserzeichen oder Metadaten wie C2PA). Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
- Pflicht für Betreiber bei Texten: KI-generierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, kennzeichnen – außer bei menschlicher Prüfung mit redaktioneller Verantwortung
- Erleichterung: Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken genügt ein Hinweis, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt
Deepfakes
- Pflicht für Betreiber: Offenlegen, dass der Inhalt KI-generiert oder -manipuliert ist
Emotionserkennung (wo erlaubt)
- Pflicht: Betroffene informieren, dass Emotionserkennung stattfindet
Was das für Ihren Alltag bedeutet
Wenn Sie ChatGPT für Newsletter nutzen, Midjourney für Social-Media-Bilder oder einen Chatbot auf Ihrer Website betreiben → Limited Risk. Die Pflichten sind überschaubar: Kennzeichnen und informieren.
Klasse 4: Minimal Risk
Alles, was nicht in die oberen drei Klassen fällt. Der AI Act stellt hier keine speziellen Anforderungen an das System. Unabhängig von der Risikoklasse gilt aber Art. 4: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen.
Typische Minimal-Risk-Systeme
- Spam-Filter in E-Mail-Programmen
- Autokorrektur und Rechtschreibprüfung
- Empfehlungsalgorithmen (Netflix, Amazon, Spotify – sofern nicht manipulativ)
- Übersetzungstools (DeepL, Google Translate)
- Suchmaschinen-Ranking
- Predictive Maintenance in der Produktion (sofern nicht sicherheitskritisch)
- Lagerverwaltung mit KI-Prognosen
Die Grauzone: Warum das gleiche Tool unterschiedlich klassifiziert werden kann
ChatGPT ist ein gutes Beispiel:
| Einsatz | Risikoklasse | Warum? |
|---|---|---|
| Intern für E-Mail-Entwürfe | Minimal | Keine Interaktion mit Dritten |
| Auf der Website als Chatbot | Limited | User-Interaktion → Transparenzpflicht |
| Für Bewerber-Screening | Hochrisiko | Annex III, Beschäftigung |
| Für Social Scoring von Kunden | Verboten | Art. 5 |
Dasselbe Tool – vier verschiedene Klassen. Entscheidend ist der Einsatzzweck, nicht das Tool selbst.
So finden Sie Ihre Risikoklasse
- KI-Inventar erstellen: Welche KI-Systeme nutzen Sie?
- Einsatzzweck dokumentieren: Wofür genau wird jedes System eingesetzt?
- Gegen Annex III + Art. 5 prüfen: Fällt der Einsatz in einen der definierten Bereiche?
- Art. 6 Abs. 3 Ausnahme prüfen: Nur enge Verfahrensaufgabe?
- Transparenzpflicht prüfen: Interaktion mit Menschen oder Inhaltserzeugung?
Im Zweifel: höher klassifizieren. Lieber eine Transparenzpflicht zu viel erfüllt als eine Hochrisiko-Pflicht übersehen.
Diese Zuordnung von Hand für jedes Werkzeug durchzugehen kostet Zeit, die sich sparen lässt. Der KI-Kompass stellt die Fragen in fester Reihenfolge und nennt am Ende die Klasse je System.
Fazit
Die Risikoklassifizierung ist das Fundament Ihrer AI-Act-Compliance. Die gute Nachricht: Die meisten KMUs landen bei Limited Risk (Transparenzpflichten) oder Minimal Risk (keine speziellen Pflichten). Hochrisiko betrifft nur spezifische Anwendungsbereiche.
Aber Sie müssen es wissen – nicht vermuten.
Vom Lesen zum Nachweis
Der KI-Kompass führt Sie durch Inventar, Risikoklasse und Dokumentation. Der erste Check ist kostenlos und braucht keine Registrierung.