KI-Kompetenz nach AI Act – Was Unternehmen wissen müssen
Art. 4 AI Act: KI-Kompetenz ist seit dem Digital Omnibus (Mai 2026) eine Empfehlung statt Pflicht. Warum Schulungen trotzdem sinnvoll sind und wie Sie sie pragmatisch umsetzen.
Update Mai 2026 – Digital Omnibus on AI: Durch den Digital Omnibus wurde Art. 4 (KI-Kompetenz) von einer durchsetzbaren Pflicht zu einer Empfehlung herabgestuft. Bußgelder für fehlende KI-Kompetenz entfallen. Wir empfehlen trotzdem, Schulungen durchzuführen – sie bleiben Best Practice und sind bei der Hochrisiko-Compliance (ab Dezember 2027) relevant.
Art. 4 des AI Acts regelt die KI-Kompetenz in Unternehmen. Ursprünglich als durchsetzbare Pflicht seit Februar 2025 in Kraft, wurde Art. 4 durch den Digital Omnibus (Mai 2026) zur Empfehlung herabgestuft. Das bedeutet: Keine Bußgelder bei fehlender Schulung – aber gute Gründe, es trotzdem zu tun.
Was steht in Art. 4?
Der Wortlaut ist kurz und klar:
„Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.”
Drei Dinge fallen auf:
- „Anbieter und Betreiber” – also jeder, der KI entwickelt ODER einsetzt
- „nach besten Kräften” – keine Perfektion gefordert, aber nachweisbare Bemühung
- „ausreichendes Maß” – abhängig von Kontext, Rolle und Risiko
Wen betrifft das?
Jeden, der beruflich mit KI-Systemen arbeitet. Das sind nicht nur Entwickler, sondern typischerweise:
- Marketing-Teams, die ChatGPT oder Midjourney nutzen
- HR-Abteilungen, die KI-gestützte Bewerbungstools einsetzen
- Kundenservice, der Chatbots betreut
- Geschäftsführung, die KI-Strategien verantwortet
- Einkauf/IT, die KI-Tools beschaffen und freigeben
Die Empfehlung gilt unabhängig von der Risikoklasse des KI-Systems. Auch wer nur ChatGPT für E-Mails nutzt, sollte verstehen, was er tut.
Was bedeutet “ausreichende KI-Kompetenz”?
Art. 4 nennt vier Faktoren, die das Maß bestimmen:
| Faktor | Beispiel |
|---|---|
| Technische Kenntnisse | Grundverständnis: Was kann KI, was nicht? |
| Erfahrung und Ausbildung | IT-Leiter braucht mehr als Sachbearbeiter |
| Einsatzkontext | Medizin-KI erfordert mehr als Marketing-KI |
| Betroffene Personen | KI mit Kundenkontakt → höhere Anforderung |
Konkret heißt das: Ein Mitarbeiter, der KI-generierte Texte für Social Media erstellt, muss wissen:
- Dass die Inhalte KI-generiert sind und ggf. gekennzeichnet werden müssen
- Dass KI-Outputs Fehler enthalten können (Halluzinationen)
- Dass er verantwortlich für die Prüfung bleibt
- Welche Daten er in KI-Tools eingeben darf und welche nicht
Was zählt als Schulung?
Der AI Act schreibt kein bestimmtes Format vor. Was zählt, ist die nachweisbare Bemühung. Praxistaugliche Optionen:
Für kleine Teams (1-20 Mitarbeiter)
- Internes KI-Briefing (60-90 Minuten): Was nutzen wir, was dürfen wir, was nicht?
- Schriftliche KI-Richtlinie: 2-3 Seiten, die jeder Mitarbeiter unterschreibt
- Kurze Videos/Webinare: Es gibt inzwischen gute deutschsprachige Angebote
Für mittlere Unternehmen (20-250 Mitarbeiter)
- Rollenbasierte Schulungen: Unterschiedliche Tiefe je nach Funktion
- E-Learning-Module: Einmal erstellen, beliebig wiederholen
- KI-Beauftragter: Eine Person, die KI-Fragen bündelt
Für alle: Dokumentation
Egal welches Format – dokumentieren Sie:
- Wer wurde wann geschult
- Welche Inhalte wurden vermittelt
- Welche KI-Systeme waren Gegenstand
Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis bei einer Prüfung.
Warum Sie trotzdem schulen sollten
Durch den Digital Omnibus gibt es keine Bußgelder mehr für fehlende KI-Kompetenz nach Art. 4. Trotzdem gibt es gute Gründe für Schulungen:
- Hochrisiko-Compliance: Ab Dezember 2027 müssen Betreiber von Hochrisiko-KI geschultes Personal für die menschliche Aufsicht vorweisen. Wer jetzt schult, ist vorbereitet
- Haftungsrisiken minimieren: Nachweisbare KI-Schulungen reduzieren die Haftung bei KI-bedingten Schäden
- Wettbewerbsvorteil: Kunden und Geschäftspartner schätzen nachweisbare KI-Kompetenz
- Fehler vermeiden: Geschulte Mitarbeiter erkennen KI-Halluzinationen, Datenschutzrisiken und Bias
- Transparenzpflichten: Ab August 2026 müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden – dafür brauchen Mitarbeiter Grundwissen
5 Schritte zur Umsetzung
Schritt 1: KI-Inventar erstellen Listen Sie alle KI-Tools auf, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. Ohne diese Liste wissen Sie nicht, wer geschult werden muss.
Schritt 2: Rollen identifizieren Welche Mitarbeiter nutzen welche KI-Systeme? Gruppieren Sie nach Intensität und Risiko.
Schritt 3: Schulungsformat wählen Für die meisten KMUs reicht ein internes Briefing + schriftliche Richtlinie. Kein Universitätskurs nötig.
Schritt 4: Durchführen und dokumentieren Schulung halten, Teilnahme protokollieren, Richtlinie unterschreiben lassen.
Schritt 5: Jährlich wiederholen Neue Tools, neue Mitarbeiter, neue Risiken – einmal im Jahr auffrischen.
Häufige Fehler
- “Wir nutzen ja nur ChatGPT” – Auch ChatGPT ist ein KI-System im Sinne des AI Acts. Ab August 2026 gelten Transparenzpflichten
- “Seit dem Digital Omnibus brauchen wir gar nichts mehr zu tun” – Falsch. Art. 4 ist zwar keine bußgeldbewehrte Pflicht mehr, aber KI-Schulung bleibt Best Practice und bei Hochrisiko-Compliance (ab Dez. 2027) relevant
- “Das betrifft nur die IT-Abteilung” – Nein, alle Mitarbeiter die KI nutzen
- “Eine E-Mail reicht als Schulung” – Besser als nichts, aber kaum nachweisbar. Ein kurzes Protokoll mit Unterschrift ist deutlich sicherer
Fazit
KI-Schulung ist seit dem Digital Omnibus keine bußgeldbewehrte Pflicht mehr – aber sie bleibt die am einfachsten umzusetzende Maßnahme für verantwortungsvollen KI-Einsatz. Ein halber Tag Aufwand für ein KI-Briefing plus Richtlinie schafft Klarheit im Team und bereitet Sie auf die Hochrisiko-Compliance ab Dezember 2027 vor.
Tipp: Starten Sie mit einem kostenlosen KI-Inventar – dann wissen Sie genau, welche Systeme Sie in der Schulung behandeln müssen.
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