KI-Schulungspflicht – Was der AI Act von Ihrem Team verlangt
Ab Februar 2025 Pflicht: Art. 4 AI Act verlangt KI-Kompetenz im Unternehmen. Wen es betrifft, was geschult werden muss und wie Sie es pragmatisch umsetzen.
Seit dem 2. Februar 2025 gilt eine Pflicht aus dem AI Act, die viele Unternehmen noch nicht auf dem Schirm haben: Art. 4 – KI-Kompetenz. Kein Hochrisiko-System, keine komplizierte Klassifizierung. Einfach die Pflicht, dass Ihr Team versteht, was es mit KI tut.
Was steht in Art. 4?
Der Wortlaut ist kurz und klar:
„Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.”
Drei Dinge fallen auf:
- „Anbieter und Betreiber” – also jeder, der KI entwickelt ODER einsetzt
- „nach besten Kräften” – keine Perfektion gefordert, aber nachweisbare Bemühung
- „ausreichendes Maß” – abhängig von Kontext, Rolle und Risiko
Wen betrifft das?
Jeden, der beruflich mit KI-Systemen arbeitet. Das sind nicht nur Entwickler, sondern typischerweise:
- Marketing-Teams, die ChatGPT oder Midjourney nutzen
- HR-Abteilungen, die KI-gestützte Bewerbungstools einsetzen
- Kundenservice, der Chatbots betreut
- Geschäftsführung, die KI-Strategien verantwortet
- Einkauf/IT, die KI-Tools beschaffen und freigeben
Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse des KI-Systems. Auch wer nur ChatGPT für E-Mails nutzt, muss verstehen, was er tut.
Was bedeutet “ausreichende KI-Kompetenz”?
Art. 4 nennt vier Faktoren, die das Maß bestimmen:
| Faktor | Beispiel |
|---|---|
| Technische Kenntnisse | Grundverständnis: Was kann KI, was nicht? |
| Erfahrung und Ausbildung | IT-Leiter braucht mehr als Sachbearbeiter |
| Einsatzkontext | Medizin-KI erfordert mehr als Marketing-KI |
| Betroffene Personen | KI mit Kundenkontakt → höhere Anforderung |
Konkret heißt das: Ein Mitarbeiter, der KI-generierte Texte für Social Media erstellt, muss wissen:
- Dass die Inhalte KI-generiert sind und ggf. gekennzeichnet werden müssen
- Dass KI-Outputs Fehler enthalten können (Halluzinationen)
- Dass er verantwortlich für die Prüfung bleibt
- Welche Daten er in KI-Tools eingeben darf und welche nicht
Was zählt als Schulung?
Der AI Act schreibt kein bestimmtes Format vor. Was zählt, ist die nachweisbare Bemühung. Praxistaugliche Optionen:
Für kleine Teams (1-20 Mitarbeiter)
- Internes KI-Briefing (60-90 Minuten): Was nutzen wir, was dürfen wir, was nicht?
- Schriftliche KI-Richtlinie: 2-3 Seiten, die jeder Mitarbeiter unterschreibt
- Kurze Videos/Webinare: Es gibt inzwischen gute deutschsprachige Angebote
Für mittlere Unternehmen (20-250 Mitarbeiter)
- Rollenbasierte Schulungen: Unterschiedliche Tiefe je nach Funktion
- E-Learning-Module: Einmal erstellen, beliebig wiederholen
- KI-Beauftragter: Eine Person, die KI-Fragen bündelt
Für alle: Dokumentation
Egal welches Format – dokumentieren Sie:
- Wer wurde wann geschult
- Welche Inhalte wurden vermittelt
- Welche KI-Systeme waren Gegenstand
Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis bei einer Prüfung.
Was passiert, wenn Sie nicht schulen?
Art. 4 fällt unter die dritte Bußgeldstufe des AI Acts:
- Bis zu 7,5 Millionen Euro oder
- 1% des weltweiten Jahresumsatzes
Das klingt drastisch – und für KMUs wird die tatsächliche Strafe deutlich niedriger ausfallen (Art. 99 Abs. 5 verlangt Verhältnismäßigkeit). Aber: Die Pflicht gilt bereits jetzt, nicht erst ab August 2026. Eine Aufsichtsbehörde könnte heute schon prüfen.
5 Schritte zur Umsetzung
Schritt 1: KI-Inventar erstellen Listen Sie alle KI-Tools auf, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. Ohne diese Liste wissen Sie nicht, wer geschult werden muss.
Schritt 2: Rollen identifizieren Welche Mitarbeiter nutzen welche KI-Systeme? Gruppieren Sie nach Intensität und Risiko.
Schritt 3: Schulungsformat wählen Für die meisten KMUs reicht ein internes Briefing + schriftliche Richtlinie. Kein Universitätskurs nötig.
Schritt 4: Durchführen und dokumentieren Schulung halten, Teilnahme protokollieren, Richtlinie unterschreiben lassen.
Schritt 5: Jährlich wiederholen Neue Tools, neue Mitarbeiter, neue Risiken – einmal im Jahr auffrischen.
Häufige Fehler
- “Wir nutzen ja nur ChatGPT” – Auch ChatGPT ist ein KI-System im Sinne des AI Acts
- “Schulung ist erst ab August 2026 Pflicht” – Falsch. Art. 4 gilt seit Februar 2025
- “Das betrifft nur die IT-Abteilung” – Nein, alle Mitarbeiter die KI nutzen
- “Eine E-Mail reicht als Schulung” – Besser als nichts, aber kaum nachweisbar. Ein kurzes Protokoll mit Unterschrift ist deutlich sicherer
Fazit
Die KI-Schulungspflicht ist die am einfachsten umzusetzende Pflicht des AI Acts – und die am häufigsten ignorierte. Ein halber Tag Aufwand für ein KI-Briefing plus Richtlinie schützt Sie vor Bußgeldern und schafft gleichzeitig Klarheit im Team.
Tipp: Starten Sie mit einem kostenlosen KI-Inventar – dann wissen Sie genau, welche Systeme Sie in der Schulung behandeln müssen.
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