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KI-Transparenzpflicht – Was muss ich kennzeichnen?

Chatbot, KI-Text oder Deepfake? Der AI Act verlangt klare Kennzeichnung. Welche KI-Inhalte Sie ab wann wie kennzeichnen müssen – mit konkreten Beispielen.

eu-konform.ai · · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert: 5. Oktober 2026

„Wurde das von einer KI geschrieben?“ – Diese Frage ist seit dem 2. August 2026 nicht mehr optional. Der EU AI Act macht Transparenz zur Pflicht. Wer KI-Systeme einsetzt, die mit Menschen interagieren oder Inhalte generieren, muss das offenlegen.

Update Juli 2026 – Digital Omnibus in Kraft: Die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten unverändert seit dem 2. August 2026. Neu ist eine Übergangsfrist: Anbieter generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 erst bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen. Ab demselben Datum gelten außerdem neue Verbote für Nudify-Apps (nicht einvernehmliche intime Deepfakes) und KI-generierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Klingt einfach? In der Praxis steckt der Teufel im Detail.

Was der AI Act unter Transparenz versteht

Artikel 50 des AI Acts regelt die Transparenzpflichten. Im Kern geht es um drei Szenarien:

1. KI-Systeme, die mit Menschen interagieren

Regel: Wenn ein Mensch direkt mit einem KI-System interagiert, muss er darüber informiert werden – spätestens zu Beginn der Interaktion. Die Pflicht trifft den Anbieter, der das System entsprechend gestalten muss; als Betreiber sollten Sie den Hinweis trotzdem selbst prüfen.

Betrifft:

  • Chatbots auf Websites
  • KI-gestützte Telefonassistenten
  • Automatisierte E-Mail-Antworten
  • KI-Avatare im Kundenservice

Ausnahme: Wenn es „nach den Umständen offensichtlich“ ist, dass man mit KI interagiert. Das ist ein dehnbarer Begriff – verlassen Sie sich nicht darauf.

Praxis-Tipp: Ein klarer Hinweis am Anfang der Interaktion reicht:

„Sie kommunizieren mit einem KI-gestützten Assistenten. Für komplexe Anliegen verbinden wir Sie gerne mit einem Mitarbeiter.“

Kurz. Ehrlich. Fertig.

2. KI-generierte oder manipulierte Inhalte

Regel: Hier unterscheidet der AI Act zwischen Anbietern und Betreibern:

  • Anbieter generativer KI-Systeme (Text, Bild, Audio, Video) müssen die Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert markieren (Art. 50 Abs. 2) – etwa per Wasserzeichen oder Metadaten. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
  • Betreiber – also Unternehmen, die solche Tools nutzen – müssen Deepfakes (Bild, Audio, Video) offenlegen und KI-generierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden (Art. 50 Abs. 4).

Betrifft Betreiber zum Beispiel:

  • Fotorealistische KI-Bilder oder -Videos realer Personen, Orte oder Ereignisse, die echt wirken
  • Synthetisch erzeugte Stimmen, die echte Personen imitieren
  • KI-verfasste Nachrichten- oder Informationstexte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Prüfung

Ausnahmen: Bei Texten entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Inhalt redaktionell geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis in angemessener Weise, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt (z.B. im Abspann).

Technische Anforderung: Die maschinenlesbare Markierung ist Sache der Anbieter (z.B. C2PA-Metadaten, Wasserzeichen). Als Betreiber genügt in der Regel ein klarer, gut sichtbarer Hinweistext.

3. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Regel: Wenn KI-Systeme Emotionen erkennen oder biometrische Kategorisierung vornehmen, müssen Betreiber die Betroffenen spätestens bei der ersten Erfassung informieren.

Betrifft: Systeme, die aus Stimme, Gesichtsausdruck oder Körpersprache auf emotionale Zustände schließen. Am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist das nach Art. 5 Abs. 1 lit. f verboten – einzige Ausnahme: medizinische oder sicherheitsrelevante Gründe.

Für die meisten KMUs irrelevant – es sei denn, Sie setzen Videoanalyse-Tools im Recruiting oder Kundenservice ein.

Konkrete Szenarien für KMUs

Chatbot auf der Website

Pflicht: Hinweis, dass es sich um KI handelt.

Umsetzung:

  • Begrüßungsnachricht: „Ich bin ein KI-Assistent und beantworte Ihre Fragen zum Thema XY.“
  • Alternativ: Visueller Hinweis (Badge, Icon) + Erklärtext im ersten Kontakt
  • Optional: Möglichkeit, an einen Menschen weitergeleitet zu werden

Nicht ausreichend: Ein versteckter Hinweis im Impressum oder in den AGB.

Marketing-Texte mit ChatGPT/Claude

Pflicht: In der Regel keine. Die Kennzeichnungspflicht für Texte betrifft nur Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen – und auch dann nicht, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und verantwortet.

Praxis-Realität: Muss also jeder Newsletter, der mit KI-Unterstützung geschrieben wurde, gekennzeichnet werden? Nein. Freiwillige Transparenz kann aber Vertrauen schaffen.

Pragmatischer Ansatz:

  • Blog-Artikel und Ratgeber: Freiwillige Kennzeichnung empfohlen („Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft“)
  • Social-Media-Posts: Zumindest intern dokumentieren, welche Posts KI-generiert sind
  • Produkt-beschreibungen: Keine Pflicht, wenn nur als Arbeitshilfe genutzt
  • Generell: Wenn ein Mensch den Inhalt prüft, anpasst und redaktionell verantwortet, entfällt die Pflicht für Texte

KI-generierte Bilder

Pflicht: Kennzeichnung, wenn das Bild existierenden Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde (Deepfake).

Betrifft: Fotorealistische KI-Bilder (Midjourney, DALL-E, Stable Diffusion). Nicht betroffen: offensichtliche Illustrationen oder abstraktes Design.

Umsetzung:

  • Bildunterschrift: „KI-generiertes Bild“ oder „Erstellt mit [Tool]“
  • Metadaten: IPTC-Feld „AI Generated“ setzen (wenn Ihr CMS das unterstützt)

Automatisierte E-Mail-Antworten

Pflicht: Wenn die Antwort vollständig von KI erstellt wird und der Empfänger das nicht erkennen kann.

Grauzone: E-Mail-Vorschläge, die ein Mensch prüft und abschickt, fallen wahrscheinlich nicht darunter.

Praxis-Tipp: „Diese Nachricht wurde automatisch erstellt“ im Footer reicht – das kennen die meisten Kunden bereits von Auto-Reply-Systemen.

Interne KI-Nutzung

Transparenz gegenüber Kunden: Nicht erforderlich, solange die KI-Outputs nicht direkt an Kunden gehen. Wenn Sie ChatGPT nutzen, um intern eine Strategie zu entwerfen, muss der Kunde das nicht wissen.

Transparenz gegenüber Mitarbeitern: Wenn KI-Systeme eingesetzt werden, die Mitarbeiter betreffen (z.B. Leistungsbewertung, Arbeitsverteilung), sollten die Mitarbeiter informiert werden. Für Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz schreibt der AI Act das ab dem 2. Dezember 2027 ausdrücklich vor (Art. 26 Abs. 7); Informations- und Mitbestimmungsrechte ergeben sich schon heute aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsgesetz.

Technische Umsetzung: Der C2PA-Standard

Für Anbieter generativer KI ist maschinenlesbare Kennzeichnung Pflicht (Art. 50 Abs. 2). Ein verbreiteter Standard dafür ist C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity):

  • Fügt Inhaltsherkunft-Metadaten in Bild-, Video- und Audiodateien ein
  • Unterstützt von Adobe, Microsoft, Google, OpenAI und anderen
  • Tools: Content Credentials (Adobe), Verify (c2pa.org)

Für KMUs relevant? Wenn Sie selbst generative KI anbieten: ja – dann müssen Sie maschinenlesbar markieren (bei Bestandssystemen spätestens bis 2. Dezember 2026). Wenn Sie KI-Tools nur nutzen: eher nicht, hier ist der Hinweistext der pragmatische Standard.

Bußgelder bei Transparenzverstößen

Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 fallen unter Art. 99 Abs. 4 des Bußgeldkatalogs:

  • Bis zu 15 Millionen Euro oder
  • Bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist
  • Bei KMUs: Es gilt der jeweils niedrigere Betrag; zudem wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt

Realistisch: Die Behörden werden in der Anfangsphase vermutlich Verwarnungen aussprechen statt sofort Millionenstrafen. Aber eine Beschwerde kann trotzdem eine Prüfung auslösen – und dann sollten Sie vorbereitet sein.

Checkliste: Transparenzpflichten umsetzen

Sofort (30 Minuten):

  • Chatbot als KI kennzeichnen (Begrüßungsnachricht anpassen)
  • Auto-Reply-E-Mails prüfen – KI-Hinweis ergänzen
  • Interne Richtlinie: Welche KI-Tools werden genutzt?

Diese Woche:

  • Website prüfen: Werden KI-generierte Bilder eingesetzt?
  • Marketing prüfen: Welche Inhalte sind KI-generiert?
  • Kennzeichnungs-Policy erstellen

Zeitnah (die Pflichten gelten seit 2. August 2026):

  • Mitarbeiter schulen: Wann und wie muss gekennzeichnet werden?
  • Prozess für neue KI-Tools: Transparenz-Check vor Einsatz
  • Dokumentation: Wer nutzt welche KI für welchen Zweck?
  • Nur für Anbieter generativer Bestandssysteme: maschinenlesbare Markierung bis 2. Dezember 2026 umsetzen

Der aufwendigste Punkt dieser Liste ist der erste: zu wissen, welche Ihrer Werkzeuge überhaupt Inhalte erzeugen, die gekennzeichnet werden müssen. Der KI-Kompass arbeitet genau diese Frage ab.

Fazit

Die Transparenzpflicht des AI Acts ist keine bürokratische Schikane – sie schützt Vertrauen. Und sie ist für die meisten KMUs mit überschaubarem Aufwand umsetzbar: Ein paar Hinweistexte, eine interne Policy, etwas Dokumentation.

Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026. Wer noch nicht umgesetzt hat, sollte jetzt nachrüsten – die meisten Maßnahmen sind in wenigen Tagen erledigt.

Vom Lesen zum Nachweis

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