AI Act Zeitplan – Alle Fristen von 2024 bis 2028
Alle AI-Act-Fristen bis August 2028 auf einen Blick – Stand nach dem Digital Omnibus: Transparenz seit August 2026, Hochrisiko ab Dezember 2027.
Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Aber nicht alles gilt sofort – die Verordnung wird stufenweise bis 2028 wirksam. Durch den Digital Omnibus on AI – Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026 – wurden mehrere Fristen verschoben. Dieser Zeitplan zeigt Ihnen den aktuellen Stand.
Update Juli 2026 – Digital Omnibus in Kraft: Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit dem 27. Juli 2026 geltendes Recht (politische Einigung am 7. Mai 2026). Die Hochrisiko-Fristen sind auf den 2. Dezember 2027 (Annex III) bzw. den 2. August 2028 (Annex I) verschoben – als feste Termine. Art. 4 (KI-Kompetenz) bleibt eine Pflicht, verlangt aber nur noch Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz statt eines bestimmten Kompetenzniveaus. Neue Verbote für Nudify-Apps und KI-generierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten ab 2. Dezember 2026. Die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten unverändert seit dem 2. August 2026.
Die nächste Deadline: 2. Dezember 2026 – neue Verbote
Seit dem 2. August 2026 ist der AI Act allgemein anwendbar: Die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten – KI-Kennzeichnung, Chatbot-Offenlegung, Deepfake-Markierung –, und Verbote, KI-Kompetenz und GPAI-Pflichten können jetzt national und auf EU-Ebene durchgesetzt werden. Die Hochrisiko-Pflichten hat der Digital Omnibus auf Dezember 2027 verschoben.
Der nächste Stichtag ist der 2. Dezember 2026: Dann greifen neue Verbote, und generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen.
Vollständiger Zeitplan
✅ Bereits in Kraft
1. August 2024 – Inkrafttreten
- Der AI Act wurde am 12. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht
- 20 Tage später trat er in Kraft
- Ab jetzt läuft die Uhr für die Übergangsfristen
2. Februar 2025 – Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz
- Verbot von Social Scoring, manipulativer KI, ungezieltem Scraping von Gesichtsbildern
- Verbot biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken (mit Ausnahmen)
- Verbot von Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
- KI-Kompetenz (Art. 4) – eine Pflicht, seit dem Digital Omnibus als Pflicht zu Fördermaßnahmen gefasst (siehe unten)
2. August 2025 – GPAI und Governance
- Pflichten für Anbieter von General Purpose AI (GPAI)
- EU AI Office und Governance-Strukturen
- Nationale Behörden und notifizierte Stellen (Regeln für die Benennung)
- Sanktionsregeln (Kapitel XII)
2. August 2026 – Allgemeiner Geltungsbeginn
Seit diesem Tag gelten (Termin unverändert durch den Digital Omnibus):
- Transparenzpflichten (Art. 50) – Chatbots kennzeichnen, KI-generierte Inhalte markieren, Deepfakes offenlegen
- Durchsetzung für Verbote, Transparenz, KI-Kompetenz und GPAI – national und auf EU-Ebene
- Maßnahmen zur Innovationsförderung
🔴 Nächste Deadlines
2. Dezember 2026 – Neue Verbote + Kennzeichnung für Bestandssysteme (Digital Omnibus)
- Nudify-Apps verboten – KI-Systeme, die ohne Einwilligung intime Deepfakes erzeugen
- KI-generierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs verboten
- Ende der Übergangsfrist für Art. 50 Abs. 2 – generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert kennzeichnen
2. August 2027 – Reallabore und GPAI-Altmodelle
- Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein KI-Reallabor (Regulatory Sandbox) eingerichtet haben
- GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen die GPAI-Pflichten erfüllen
2. Dezember 2027 – Hochrisiko-KI (Annex III)
Durch den Digital Omnibus von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben:
- Hochrisiko-KI: Pflichten für Betreiber – menschliche Aufsicht, Protokolle, Information Betroffener, ggf. Grundrechte-Folgenabschätzung und (bei Behörden) Registrierung
- Hochrisiko-KI: Pflichten für Anbieter – Risikomanagement, technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung, Post-Market-Monitoring
- Betrifft: KI in Personalwesen, Kreditvergabe, Bildung, kritischer Infrastruktur, Biometrie, Migration, Justiz
- Der Termin ist ein festes Datum – er hängt nicht von der Veröffentlichung technischer Standards ab
2. August 2028 – Hochrisiko-KI in Produkten (Annex I)
Durch den Digital Omnibus von August 2027 auf August 2028 verschoben:
- Hochrisiko-KI-Systeme als Sicherheitsbauteil in bereits regulierten Produkten (Annex I) – etwa Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge
- Sonderweg Maschinen: Die Maschinenverordnung steht jetzt in Annex I Abschnitt B. Die AI-Act-Anforderungen werden per delegiertem Rechtsakt in die Maschinenverordnung übernommen, die selbst ab dem 20. Januar 2027 gilt
- Der Begriff „Sicherheitsbauteil” ist enger gefasst: Reine Effizienz-, Optimierungs- oder Komfortfunktionen zählen nicht dazu
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie KI nur nutzen (Betreiber/Deployer)
| Pflicht | Gilt ab |
|---|---|
| Keine verbotenen KI-Praktiken | ✅ Seit 02/2025 |
| Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Mitarbeiter | ✅ Seit 02/2025 (neu gefasst durch Digital Omnibus) |
| Transparenz bei Deepfakes & KI-Texten | ✅ Seit 08/2026 |
| Neue Verbote (Nudify-Apps, Missbrauchsdarstellungen) | 🔴 12/2026 |
| Menschliche Aufsicht bei Hochrisiko | 🟡 12/2027 |
| Meldung schwerwiegender Vorfälle (Hochrisiko) | 🟡 12/2027 |
| Registrierung von Hochrisiko-KI (öffentliche Betreiber) | 🟡 12/2027 |
Wenn Sie KI entwickeln oder vertreiben (Anbieter/Provider)
| Pflicht | Gilt ab |
|---|---|
| Keine verbotenen KI-Praktiken | ✅ Seit 02/2025 |
| Technische Dokumentation (GPAI) | ✅ Seit 08/2025 |
| Chatbot-Hinweis & maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50) | ✅ Seit 08/2026 |
| Kennzeichnung bei generativen Bestandssystemen | 🔴 12/2026 |
| Konformitätsbewertung (Hochrisiko, Annex III) | 🟡 12/2027 |
| CE-Kennzeichnung (Hochrisiko, Annex III) | 🟡 12/2027 |
| EU-Datenbank-Registrierung (Annex III) | 🟡 12/2027 |
| Hochrisiko-KI in Produkten (Annex I) | ⏳ 08/2028 |
KI-Kompetenz: Pflicht zu Fördermaßnahmen
Artikel 4 des AI Acts – die KI-Kompetenz – gilt seit Februar 2025. Ursprünglich mussten Anbieter und Betreiber „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz” ihres Personals sicherstellen. Der Digital Omnibus hat Art. 4 neu gefasst: Anbieter und Betreiber müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person müssen Sie nicht mehr garantieren. Art. 4 ist damit weiterhin eine Pflicht – keine bloße Empfehlung.
Was das praktisch heißt:
- Mitarbeiter sollten die Grundlagen der von ihnen genutzten KI-Systeme verstehen
- Sie sollten Grenzen und Risiken der KI einschätzen können
- KI-Schulung bleibt bei Hochrisiko-Compliance zentral – die Kompetenzanforderungen an die menschliche Aufsicht (Art. 14, Art. 26 Abs. 2) bleiben unberührt
- Dokumentierte Schulungen belegen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllen, und zeigen Sorgfalt
Praxis-Tipp: Halten Sie Schulungen, Leitfäden und Einweisungen schriftlich fest. Das ist der einfachste Nachweis, dass Sie Fördermaßnahmen ergriffen haben – und bei der Hochrisiko-Compliance (ab Dezember 2027) brauchen Sie geschultes Personal ohnehin. Mehr dazu im Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach Art. 4.
Übergangsregelungen und Bestandsschutz
KI-Systeme, die bereits im Einsatz sind
Bestandsschutz nach Art. 111 Abs. 2: Hochrisiko-KI-Systeme, die vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, fallen nur dann unter den AI Act, wenn sie ab diesem Datum wesentlich geändert werden.
- Annex-III-Systeme (HR, Kredit, Bildung, etc.): Stichtag 2. Dezember 2027
- Annex-I-Systeme (Produktsicherheit – Medizingeräte, Spielzeug, etc.): Stichtag 2. August 2028
- Ausnahme: Hochrisiko-Systeme, die für Behörden bestimmt sind, müssen in jedem Fall bis 2. August 2030 konform sein
General Purpose AI (ChatGPT, Claude, Gemini, etc.)
Anbieter von GPAI-Modellen, die vor August 2025 auf dem Markt waren, haben bis August 2027 Zeit, die GPAI-spezifischen Pflichten zu erfüllen. Das betrifft OpenAI, Anthropic, Google – nicht Sie als Nutzer.
Für Sie als Nutzer gilt trotzdem: Transparenzpflichten seit August 2026 und – falls Sie GPAI in einem Hochrisiko-Anwendungsfall einsetzen – Betreiberpflichten ab Dezember 2027.
Generative KI-Systeme vor August 2026
Für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Anbieter die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 erst bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen (Art. 111 Abs. 4, neu durch den Digital Omnibus).
Regulatory Sandboxes: Testen ohne Risiko
Der AI Act verpflichtet jeden Mitgliedstaat, mindestens eine regulatorische Sandbox einzurichten – eine kontrollierte Testumgebung, in der Unternehmen KI-Systeme entwickeln und testen können, bevor sie die volle Compliance nachweisen müssen.
Für KMUs besonders relevant: Art. 57 sieht bevorzugten Zugang für kleine und mittlere Unternehmen vor. Nach dem Digital Omnibus muss jeder Mitgliedstaat bis zum 2. August 2027 mindestens ein Reallabor eingerichtet haben.
Ihr Countdown-Plan
Sofort: geltende Pflichten absichern
Verbote, Transparenzpflichten und KI-Kompetenz gelten bereits und sind durchsetzbar:
- KI-Inventar erstellen – alle Tools erfassen
- Risikoklassifizierung durchführen
- Transparenz-Check: Chatbots, KI-Inhalte und Deepfakes kennzeichnen
- Schulungs- und Fördermaßnahmen zur KI-Kompetenz dokumentieren
Bis 2. Dezember 2026: neue Verbote und Kennzeichnung
- Prüfen, dass keine Ihrer Anwendungen unter die neuen Verbote fällt
- Mit Anbietern älterer generativer Tools die maschinenlesbare Kennzeichnung klären
Bis Dezember 2027: Hochrisiko-Compliance
Durch den Digital Omnibus haben Sie für Hochrisiko-KI (Annex III) mehr Zeit – aber nicht unbegrenzt. Risikomanagement, technische Dokumentation und Qualitätsmanagement brauchen realistisch 12 bis 18 Monate Vorlauf. Starten Sie deshalb jetzt:
- KI-Schulungen für die menschliche Aufsicht durchführen
- Risikomanagementsystem aufbauen
- Technische Dokumentation erstellen
- Qualitätsmanagementsystem einführen
- Konformitätsbewertung vorbereiten
- EU-Datenbank-Registrierung vorbereiten
Welche dieser Fristen Sie tatsächlich betrifft, entscheidet die Risikoklasse Ihrer Systeme. Beides zusammen steht im Leitfaden zu Risikoklassen, Pflichten und Fristen.
Fazit
Der AI Act ist kein Stichtags-Gesetz – er kommt in Wellen. Die Verbote und die KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die GPAI-Pflichten seit August 2025, die Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026. Neue Verbote (Nudify-Apps, Missbrauchsdarstellungen) folgen am 2. Dezember 2026. Die Hochrisiko-Pflichten (Annex III) kommen am 2. Dezember 2027, Annex I am 2. August 2028 – beides feste Termine.
Durch den Digital Omnibus haben Unternehmen mehr Zeit für die Hochrisiko-Compliance. Nutzen Sie sie: Wer erst 2027 anfängt, schafft den Aufbau von Risikomanagement, Dokumentation und Qualitätsmanagement bis Dezember kaum noch.
Der ganze Zusammenhang
Dieser Artikel behandelt einen Ausschnitt. Risikoklassen, Pflichten und Fristen des AI Act stehen im Leitfaden an einer Stelle.